Unter der Leitung des A-Ausbilders Christian Posny konnte der diesjährige Lehrgang für künftige A-Schiedsrichter Baseball Mitte April erfolgreich in der Sportschule des Landessportbundes Hessen (Frankfurt am Main) abgeschlossen werden. Von neun angemeldeten Landesverbands-Schiedsrichtern legten am zweiten April-Wochenende fünf erfolgreich die Prüfung in der Theorie (Spielregeln und Bundesspielordnung) ab.Der Deutsche Baseball und Softball Verband (DBV) gratuliert dazu herzlich und dankt für das bisherige und kommende Engagement:

Name Vorname Landesverband
Bühring Tyark SHBV
Clausen Andy SHBV
Mazur Michael NBSV
Salewski Kai HE
Zilezinski Ralf BSVBB

Der A-Lehrgang Schiedsrichter Baseball umfasst zwei Wochenenden – angefüllt mit Lehrinhalten aus Theorie und Praxis. Insbesondere die Ausbildung in der Praxis ist ein Schwerpunkt der A-Lehrgänge (Plate Work, Field Work, Video-Analyse, Spielsituationen, Game Management). Dank der professionellen Sporthallen der Sportschule konnten darüber hinaus auch Übungen zum 2-Mann-System praxisnah erfolgen.

Teilnehmer A-Lehrgang-Schiedsrichter Baseball 2014

Teilnehmer A-Lehrgang-Schiedsrichter Baseball 2014

Ermöglicht wurde der Lehrgang durch die Lehrgangsgebühr, die die Teilnehmer selber entrichten, sowie durch Zuschüsse aus dem Ausbildungs-Budget des DBV, der durch die Beiträge der Vereine in den Bundes- und Regionalligen finanziert wird. Weiterhin wurde die Ausbildung durch die Ausbilder und Bundesliga-Schiedsrichter Alexander Hartl (Bayern) und Tim Meyer (NRW) unterstützt.

Für die erfolgreich geprüften Schiedsrichter stehen nun die praktischen Prüfungen an, die im Rahmen von Ligaspielen in der 2. Bundesliga im Laufe der Saison abgenommen werden.
Dafür wünscht der DBV gutes Gelingen.

Die vollständige Liste aller aktuell lizensierten A-Schiedsrichter (Baseball: 95; und Softball: 28) ist hier erhältlich: Schiedsrichter-Downloads

Ein parallel geplanter und ausgeschriebener Lehrgang für die Schiedsrichter-A-Lizenz Softball konnte leider nicht durchgeführt werden, weil die erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmern nicht erreicht wurde.