Scorerobmann Sven Müncheberg weist auf diverse Klarstellungen bezüglich der Eintragung von Kommentaren und Protesten auf Scoresheets hin. Diese gelten nicht nur in den DBV-Ligen, sondern bei allen Spielen des DBV und der
Landesverbände:

1. Das Scoresheet wird grundsätzlich nur vom Scorer ausgefüllt. In besonderen Fällen, z.B. bei Spielabbrüchen, Protesten oder Hinausstellungen, können die Schiedsrichter Kommentare auf dem Scoresheet eintragen oder den Scorer bitten, diese Kommentare einzutragen.

2. Kommentare auf dem Scoresheet, die durch dritte Personen (z.B. Manager, Coaches) vorgenommen werden, sind nicht zulässig. Wird der Scorer von einer dritten Person aufgefordert, Kommentare auf dem Scoresheet einzutragen, muss er dies ablehnen und die betreffende Person an die Schiedsrichter verweisen.

3. Proteste können nur bei den Schiedsrichtern eingelegt werden und im Feld „Protest“ darf „Ja“ nur auf Anweisung der Schiedsrichter angekreuzt werden.

4. Alle Kommentare oder Proteste auf den Scoresheets, die ohne Wissen der Schiedsrichter vorgenommen werden, sind ungültig.

5. Kommentare sollten grundsätzlich immer auf der Vorderseite der Scoresheets eingetragen werden, damit sie auf allen Durchschlägen erscheinen. Der zur Verfügung stehende Platz sollte eigentlich immer ausreichen, weil bei besonderen Vorkommnissen ohnehin ein ausführlicher Spielbericht durch die Schiedsrichter erstellt wird und die Einträge auf dem Scoresheet nur eine kurze Beschreibung enthalten müssen.

6. Die Reihenfolge der Unterschriften auf den Scoresheets ist nicht vorgeschrieben und es spricht auch nichts dagegen, die Schiedsrichter zuerst unterschreiben zu lassen. Möchte der Scorer nach der Unterschrift der Schiedsrichter noch Kommentare auf dem Scoresheet vornehmen, so muss er diese mit den Schiedsrichtern abstimmen, es sei denn es handelt sich um Kommentare, die sich nicht auf die Spieldurchführung beziehen, sondern ausschließlich für Scoring und Statistik relevant sind. Ein Kommentar, der eine ungewöhnliche Scoringnotation oder die Bestimmung eines Earned Runs erläutert, darf der Scorer auch ohne Rücksprache mit den Schiedsrichtern eintragen. Auch das Recht des Scorers, eine Tatsachenentscheidung (z.B. Hit/Error) bis zu 24 Stunden nach Spielende zu ändern (siehe Regel 10.01a.), bleibt unberührt.

7. Bei DBV-Veranstaltungen (Länderpokale, Deutsche Meisterschaften) ist zusätzlich zum Schiedsrichter der Technische Kommissar zu informieren, bevor Kommentare auf dem Scoresheet eingetragen werden.