In einem zweijährigen Prozess haben wir unter Einbeziehung von Vertretern aus Vereinen, Landesverbänden, DBV und Nationalmannschaften in Arbeitskreisen, Ausschüssen und drei Bundesligavollversammlungen eine umfassende Ligareform diskutiert, beschlossen und mit der Umsetzung begonnen. Die Beschränkung von EU-Ausländern war dabei nur ein Teil der vorgesehenen Maßnahmen, die aber mit am Kontroversesten diskutiert wurde.

Um den Vereinen bei der Umsetzung entgegenzukommen, wurden durch den DBV-Präsidenten in persönlichen Gesprächen Zwischenschritte für die Einführung der EU-Ausländer-Regelung auf den Weg gebracht. Diese wurden von einer breiten Mehrheit der Vereine in der 1. Baseball-Bundesliga nachweislich mitgetragen. Im Rahmen der Bundesligavollversammlung am 13.11.2016 entschied sich dennoch ein Teil dieser Vereine gegen die vorgesehenen Regelungen zur Begrenzung des Einsatzes von EU-Ausländern.

Leider wurde von den Gegnern dieser Regelung das Thema öffentlich unter der Überschrift „Diskriminierung“ auf eine andere Ebene gehoben, der ursprüngliche Sinn der angedachten Regelung wurde komplett außer Acht gelassen. In der Tat gilt das allgemeine Diskriminierungsverbot der EU, allerdings gibt es hierzu keine bekannte Rechtsprechung im Zusammenhang mit Regelungen im Amateursport. Nach erneuter ausführlicher Rechtsberatung mussten wir aber erkennen, dass bei einem eventuellen Rechtsstreit die Chancen für den DBV mehr als unsicher sind.

In einer Sitzung am 11.12.2016 hat der Ausschuss für Wettkampfsport (AfW) daher beschlossen, die bereits kommunizierten Regelungen zur Beschränkung von EU-Ausländern im DBV-Spielbetrieb nicht einzuführen. Hauptgrund dafür ist das Risiko bei einem eventuellen Rechtsstreit, der bereits von mehreren Vereinen im Vorfeld öffentlich angekündigt wurde. Die vorhandenen Ressourcen in Baseball-Deutschland lassen sich sicher besser nutzen als in einer solchen Auseinandersetzung.