Ausbildung

Allgemeine Informationen zur Ausbildung

Die Ausbildung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern wird im Deutschen Baseball und Softball Verband und seinen Landesverbänden durch die Ausbildungsordnung (AO) geregelt.

Die Einstiegsstufe ist die C-Lizenz, sie gilt bis inklusive Landesliga. Die B-Lizenz gilt bis inklusive Regionalliga. Die Ausbildung für C- und B-Lizenzen führen die Landesverbände mit lizensierten Schiedsrichter-Ausbildern durch. Die Einstiegslizenz (C) erfordert den Besuch eines Schiedsrichterlehrgangs an zwei Wochenenden, der Lehrgang beinhaltet einen schriftlichen Test.

Lehrgänge für die A-Lizenz und für Ausbilder-Lizenzen führt ausschließlich der Dachverband – DBV – durch.

Einen Überblick über alle Lizenzstufen, deren Gültigkeit, Verlängerung und über weitere Bestimmungen der Ausbildungsordnung bietet das Dokument „Ausbildungspfade“.

Ausbildungsordnung

DBV-Ausbildungsordnung (v14 – Mai 2019)

Ausbildungspfade

Ausbildungspfade Schiedsrichter und Schiedsrichter-Ausbilder

Sämtliche Informationen gelten für Baseball und Softball gleichermaßen. Die Ausbildung findet in allen Bereichen getrennt statt.

Lehrgänge des DBV werden frühzeitig auf dieser Website veröffentlicht.

DBV-Schiedsrichter

siehe: Schiedsrichter / Downloads

A-Lizenz-Schiedsrichter haben gemäß Bundesspielordnung freien Eintritt zu allen Spielbegegnungen im Liga- und Pokalspielbetrieb des DBV und seiner Landesverbände (Bundesspielordnung 6.5.02).

Schiedsrichter-Ausbilder

Die folgende Aufstellung enthält alle gültigen Ausbilder-Lizenzen für die Bereiche Baseball und Softball im DBV e.V.

<<aktuell aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken nicht veröffentlicht>>

LV-Ausbilder bilden Schiedsrichter/innen in den Landesverbänden bis inkl. B-Lizenz aus.

A-Ausbilder bilden Schiedsrichter/innen bis inkl. A-Lizenz, engagieren sich im Fortbildungsbereich und nehmen praktische Prüfungen ab und führen Sichtungen durch.

Personen ohne gültige Ausbilder-Lizenz dürfen keine Lehrgänge durchführen, in denen als Ergebnis D-, C-, B- oder A-Lizenzen ausgestellt werden. Werden dennoch Personen ohne gültige Ausbilder-Lizenz eingesetzt, hat dies die Ungültigkeit aller gegebenenfalls ausgestellter Lizenzen zur Folge.

Stand: 28.05.2019