Im Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zum 1. Januar 2015 gab es in den vergangenen Wochen einige Unsicherheiten und eine Reihe von klärungsbedürftigen Problemen, die von Sportvereinen, -verbänden und Ligen an uns herangetragen wurden. Diese betrafen insbesondere die Fragen, ob und wann Übungsleiter/Trainer, ehrenamtlich mitarbeitende Vereinsmitglieder mit Aufwandsentschädigung sowie Vertragssportler/-amateure dem Mindestlohngesetz unterfallen.

Hierüber haben Vertreter des DOSB (Präsident Alfons Hörmann, Vorstandsvorsitzender Dr. Michael Vesper, Justitiar Hermann Latz) und des DFB (Schatzmeister Reinhard Grindel, 1. Vizepräsident Dr. Rainer Koch, Referentin Eva Immerheiser) mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS), Frau Andrea Nahles, am 23. Februar 2015 in Berlin gesprochen.

Der Deutsche Baseball und Softball Verband e.V. (DBV) möchte die sich nach dem Gespräch ergebenen Lösungen für die Fragestellungen und Probleme den Landesverbänden und Vereinen mitteilen. Dabei geht es insbesondere um Vertragsspieler mit geringfügigem Beschäftigungsverhältnis, Vertragsspieler oberhalb der Minijob-Grenze, Übungsleiter/Trainer, Sonstige Tätigkeiten im Sportverein, Dokumentationspflicht, Auswirkungen auf die Versicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft sowie weitere Informationen in Bezug auf Mindestlohn im Sport.

Rundschreiben Mindestlohn des DOSB (PDF)