Mit der Spitzensportförderung hat die Polizei Baden-Württemberg für herausragende Sportler die Möglichkeit geschaffen, sowohl die Berufsausbildung als auch die spätere Berufsausübung mit Freiräumen für Trainings- und Wettkampfzeiten zu vereinen. Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist die Ausübung einer olympischen Sportart sowie die Zugehörigkeit zu einem geförderten Bundeskader. Für erforderliche Trainingseinheiten und Wettkämpfe auf Weltklasseniveau kann die Ausbildung unterbrochen und gestreckt werden.

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