Der Deutsche Baseball und Softball Verband legt die Lizenzkriterien für die DBV-Ligen fest – für die 1. Baseball-Bundesliga, die 2. Baseball-Bundesliga und die Softball-Bundesliga. Für den Landesverbandsspielbetrieb legen die Landesverbände die Lizenzkriterien selbstständig fest. Für weitere Informationen hierzu, informieren Sie sich bitte bei den Landesverbänden.
- Lizenzerteilung
Die Lizenzkriterien des DBV haben den Zweck, für die kontinuierliche Steigerung der Infrastruktur der Vereine zu sorgen und sollen sowohl das Niveau der jeweiligen Liga heben, als auch die Vereine bei Ihrer Entwicklung unterstützen.
Auf Grundlage der Lizenzkriterien werden von der ligaleitenden Stelle die Lizenzen für die jeweilige Liga für ein Jahr erteilt. Dabei entscheidend ist die Summe aller Kriterien und der bei der Überprüfung entstandene Gesamteindruck. In Zweifelsfällen entscheidet der Ausschuss für Wettkampfsport über die Erteilung der Lizenz. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Lizenz aufgrund geplanter Maßnahmen erteilt werden, wenn die Umsetzung der Maßnahmen mit hinreichender Sicherheit garantiert werden kann. Die Lizenz kann auch unter strafbewehrten Auflagen erteilt werden, die bis zu einer bestimmten Frist erfüllt sein müssen.
Aufsteiger in die 1. oder 2. Bundesliga Baseball (betrifft auch bisherige Regionalligisten) erhalten auf Antrag eine Übergangsfrist von bis zu fünf (5) Jahren für sämtliche Lizenzkriterien, die ausschließlich in der 1. oder 2. Bundesliga Baseball erforderlich sind und bauliche Maßnahmen betreffen. Diese Übergangsfrist kann nur einmal innerhalb von zehn (10) Jahren beim Ausschuss für Wettkampfsport beantragt werden.
- Überprüfung der Lizenzkriterien
Die Überprüfung der Lizenzkriterien erfolgt bereits während der laufenden Saison für die darauffolgende Spielzeit durch die ligaleitende Stelle oder durch von ihr beauftragte Personen. Bei der Überprüfung sind die gewünschten Auskünfte zu erteilen und auf Anforderung Unterlagen vorzulegen. Werden Auskünfte nicht erteilt oder Unterlagen nicht vorgelegt, gelten die betroffenen Kriterien als nicht erfüllt.
- Lizenzkriterien
Für die Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesligen Baseball ist ein regelkonformer Baseballplatz gemäß den Vorgaben der Platzbaubroschüre erforderlich.
3.1. Sportanlage
Für die Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesligen Baseball ist ein regelkonformer Baseballplatz gemäß den Vorgaben der Platzbaubroschüre und der DBV Sicherheitsbestimmungen erforderlich. Hierbei sind die individuellen Gegebenheiten vor Ort einzubeziehen und gegebenenfalls zusätzliche Anforderungen zu stellen.
3.1.1. Mindestspielfeldmaße
Spielklasse | Homeplate – LF / RF | Homeplate – CF | Maximale Unterschreitung | Zusätzliche Zaun- höhe pro Meter Unterschreitung |
1.Bundesliga | 95 m | 115 m | 10m | 0,33 m |
2.Bundesliga | 95 m | 115 m | 10m | 0,20 m |
Eine mögliche Unterschreitung bezieht sich auf Bestandsanlagen. Bei einem Neubau müssen die Mindestspielfeldmaße eingehalten werden.
3.1.2. Umzäunug
Das Spielfeld muss eine durchgehende, feste und nach unten geschlossene Umzäunung aufweisen. Mobile Lösungen sind möglich, soweit die Funktionalität mit einem festen Zaun vergleichbar ist. Die Mindesthöhe des Outfieldzauns beträgt:
Spielklasse | Zaunhöhe |
1.Bundesliga | 2 m |
2.Bundesliga | 2 m (Ausnahme Kombi-Felder) |
Kombi-Felder, auf denen neben Baseball noch andere Sportarten stattfinden, benötigen einen mobilen Zaun mit einer Mindesthöhe von 1 m.
3.1.3. Backstop
Spielklasse | Entfernung Backstop – Homeplate |
1.Bundesliga | 18 Meter |
2.Bundesliga | 14 Meter |
3.1.4. Warning Track
Vor dem Outfieldzaun muss ein Warning Track mit einer Mindestbreite von 4 Metern ab folgendem Jahr vorhanden sein:
Spielklasse | ab |
1.Bundesliga | 2014 |
2.Bundesliga | 2016 |
3.1.5. Bespielbarkeit des Platzes
Das Spielfeld muss so beschaffen sein, dass bei Regenunterbrechungen das Spiel möglichst schnell fortgesetzt werden kann. Hierbei ist auf die Drainfähigkeit des Untergrunds besonderer Wert zu legen. Bei mangelnder Drainfähigkeit des Untergrunds sind geeignete Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Wasserwalze, Absaugvorrichtungen, etc.) nachzuweisen.
In jedem Fall sind in allen Spielklassen mindestens zwei Tarps zur Abdeckung von Mound und Homeplate nachzuweisen, die den gesamten Tennenbelag von Mound und Homeplate abdecken.
Bei trockener Witterung muss die Möglichkeit bestehen, die Tennenflächen ausreichend zu bewässern.
3.1.6 Dugouts und Spielerpissoirs
Die Dugouts für beide Teams müssen ausreichend Sitzplatz für 20 Personen aufweisen (Mindestlänge 10 m). Darüber hinaus müssen die Dugouts von drei Seiten (Rückseite und Seiten) uneinsehbar abgeschlossen, sowie überdacht sein. Die Dugouts müssen entweder mit Pissoirs ausgestattet sein oder für Spieler/innen muss eine Toilette bzw. ein Pissoir während des Spiels ohne Gefährdung des Spielablaufs erreichbar sein. Mobile Lösungen sind möglich.
3.1.7 Bullpens
Es muss je ein getrennter Bullpen für die Heim-und Gastmannschaft mit regelkonformen Bullpenmounds nachgewiesen werden.
3.1.8. Umkleiden, Duschen
Umkleiden und Duschen für beide Mannschaften und Umpire müssen in ausreichender Größe auf dem Sportgelände nachgewiesen werden.
3.1.9. Tribünen
Folgende Sitzplatzkapazitäten einschließlich der nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen KfZ-Stellplätze und sanitären Einrichtungen müssen vorhanden sein:
Spielklasse | Sitzplatzkapazität |
1.Bundesliga | 300 |
2.Bundesliga | 150 |
3.1.10. Scoreboard
Ein Scoreboard muss so angebracht sein, dass es von allen gemäß 3.1.9. erforderlichen Sitzplätzen gemäß DIN gut einsehbar und erkennbar ist. Die Mindestanzeigen für alle Spielklassen sind die aktuelle Anzahl der Runs für Heim- und Gastteam und die Anzahl der Innings. Eine Aktualisierung am Ende des Halbinnings ist nicht ausreichend. Darüber hinaus sind erforderlich:
Spielklasse | Anzeige |
1.Bundesliga | Balls, Strikes, Outs |
2.Bundesliga | Outs |
STRAFE: Ist ein Scoreboard nicht in vollem Umfang funktionstüchtig oder wird nicht betrieben, wird eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 200 € pro Spieltag verhängt.
3.1.11. Stadionsprecher
Bei allen Spielen eines Vereins in einer DBV-Liga muss eine ausreichende Stadionbeschallung mit Stadionsprecher vorhanden sein.
STRAFE: Wird keine Stadionbeschallung durchgeführt, wird eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 200 € pro Spieltag verhängt.
3.1.12. Catering
In allen Spielen eines Vereins in einer DBV-Liga muss ein Stadioncatering mit angemessenem Angebot vorhanden sein.
STRAFE: Wird kein Stadioncatering durchgeführt, wird eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 200 € pro Spieltag verhängt.
3.1.13. Flutlicht oder zweiter Platz (gültig ab Saison 2020)
In der 1. Bundesliga Baseball muss Flutlicht mit ausreichender Helligkeit oder ein zweiter Baseballplatz vorhanden sein.
- Sonstige Anforderungen an den Verein
4.1. Gebühren
Folgende Gebühren sind zum 01.03. der jeweiligen Saison nach Rechnungsstellung zu entrichten:
Spielklasse | Lizenzgebühr | AusbildungspauschaleSchiedsrichter/innen |
1.Bundesliga | 3.200 € | 70 € |
2.Bundesliga | 1.050 € | 60 € |
Strafe: Erfolgt die Zahlung der Lizenzgebühren nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, werden alle Spiele, die im Zeitraum zwischen Fälligkeit und Zahlung absolviert wurden, als verloren gewertet.
4.2. Erklärungen
Jeder Verein muss vor Erteilung einer Lizenz die Erklärung abgeben, dass er unmittelbar alle Satzungen und Ordnungen des DBV anerkennt und sich diesen direkt unterwirft.
Jeder Verein muss sicherstellen, dass jeder/jede Spieler/in, der/die am Spielbetrieb des DBV teilnimmt, der Veröffentlichung sämtlicher Ergebnisse, Statistiken und Bildern in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Spielbetrieb, auch wenn diese personenbezogen sind, zustimmt und vor dem ersten Einsatz eines/einer Spielers/Spielerin beim DBV eine vom/von der Spieler/in unterzeichnete Erklärung vorlegen.
Jeder Verein muss eine Erklärung zur steuerrechtlichen Einordnung des Spielbetriebs seiner Mannschaften (Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) und zur Umsatzsteuerpflicht abgeben.
4.3. Nachwuchsarbeit
4.3.1 Nachwuchsarbeit, Trainer/innen
Je Mannschaft, die in einer Spielklasse des DBV teilnimmt müssen 20 Spieler/innen und 10 Spiele in den Altersklassen bis einschließlich 18 Jahren im Nachwuchsspielbetrieb Baseball nachgewiesen werden. Kein Verein ist verpflichtet, mehr als 50 Spieler/innen und 25 Spiele im Bereich Baseball nachzuweisen. Der Einsatz im Nachwuchsspielbetrieb ist durch Scoresheets zu belegen.
Je Mannschaft, die in einer Spielklasse des DBV teilnimmt müssen folgende Trainer/innen mit einer DOSB-Trainerlizenz Baseball/Softball nachgewiesen werden.
Spielklasse | Lizenzen |
1.Bundesliga | 2 |
2.Bundesliga | 2 |
Kein Verein ist verpflichtet, mehr als vier Trainer/innen mit DOSB-Trainerlizenz Baseball/Softball nachzuweisen.
4.4. Öffentlichkeitsarbeit
Jeder Verein muss vor Saisonbeginn in Opaso alle Informationen und Bilder einstellen, die für die jeweilige Liga im System eingestellt werden können.
Pressevertreter/innen mit Presseausweis oder Akkreditierung durch die DBV-Geschäftsstelle ist freier Zugang zu den Spielen und soweit vom DBV zugelassen zum Spielfeld zu gewähren.
Jeder Verein der 1. Bundesliga muss je einen ständigen Ansprechpartner für Presse- und Medienfragen, sowie einen Fotografen benennen, der für das Bundesligaredaktionsteam verlässlich am Spieltagswochenende erreichbar ist.
Jeder Verein der 1. Bundesliga tritt mit Anerkennung der Satzungen, Ordnungen und sonstigen Regelungen die Übertragungsrechte für Spiele der 1. Bundesliga an den DBV ab.
Diese Übertragung ist nicht ausschließlich, das heißt jedem Verein steht es frei, weitere nicht-ausschließliche Übertragungsrechte zu vergeben.
Jeder Verein der 1. Bundesliga muss sicherstellen, dass im Bedarfsfall mindestens die vier Haupt-Kamerapositionen Homeplate, Centerfield, Firstbase und Thirdbase gemäß Platzbaubroschüre zur Verfügung stehen und die Versorgung mit Strom sichergestellt werden kann.
Werden vom DBV Banner mit DBV-Logo, Bundesliga-Logo bzw. Premium-Sponsoren zur Verfügung gestellt, werden Größe und Ort der Anbringung zwischen der ligaleitenden Stelle sowie den jeweiligen Vereinen abgestimmt.
4.5. Ausbildung von Schiedsrichter/innen (gilt ab 2022/2023)
Die Vereine der DBV-Ligen Baseball werden verpflichtet alle 2 Jahre mindestens eine/n B-Schiedsrichter/in im Baseball erfolgreich auszubilden.
Erfüllt ein Verein, dieses Lizenzkriterium nicht, wird eine Geldstrafe in Höhe von 500 € fällig.
Erfüllt ein Verein, dieses Lizenzkriterium ein zweites Mal hintereinander nicht, wird eine erneute Geldstrafe in Höhe von 1.000 € fällig.
Erfüllt ein Verein, dieses Lizenzkriterium ein drittes Mal hintereinander nicht, erfolgt der Lizenzentzug.
Kann der Verein 6 (sechs) mindestens B lizenzierte Schiedsrichter/innen nachweisen, so ist er von der Verpflichtung zur weiteren Ausbildung von Schiedsrichter/innen befreit.
Für Vereine mit zwei Teams in den DBV-Ligen gilt: Kann der Verein 8 (acht) mindestens B lizenzierte Schiedsrichte/innen nachweisen, so ist er von der Verpflichtung zur weiteren Ausbildung von Schiedsrichter/innen befreit.
NEU:
4.6 Ablauf Finalspiele und Siegerehrung
Die ligaleitende Stelle des DBV gibt vor, welcher Ablauf der Finalspiele und der Siegerehrung eingehalten werden muss.
STRAFE: Die Nicht-Einhaltung des vorgegebenen Ablaufs kann mit einer Geldstrafe in Höhe von € 200,– belegt werden.
- Lizenzerteilung:
Die Lizenzkriterien des DBV haben den Zweck, für die kontinuierliche Steigerung der Infrastruktur der Vereine zu sorgen und sollen sowohl das Niveau der jeweiligen Liga heben, als auch die Vereine bei Ihrer Entwicklung unterstützen.
Auf Grundlage der Lizenzkriterien werden von der ligaleitenden Stelle die Lizenzen für die jeweilige Liga für ein Jahr erteilt. Dabei entscheidend ist die Summe aller Kriterien und der bei der Überprüfung entstandene Gesamteindruck. In Zweifelsfällen entscheidet der Ausschuss für Wettkampfsport über die Erteilung der Lizenz. Die Lizenz kann auch unter strafbewehrten Auflagen erteilt werden, die bis zu einer bestimmten Frist erfüllt sein müssen.
- Überprüfung der Lizenzkriterien
Die Überprüfung der Lizenzkriterien erfolgt bereits während der laufenden Saison für die darauffolgende Spielzeit durch die ligaleitende Stelle oder durch von ihr beauftragte Personen. Bei der Überprüfung sind die gewünschten Auskünfte zu erteilen und auf Anforderung Unterlagen vorzulegen. Werden Auskünfte nicht erteilt oder Unterlagen nicht vorgelegt, gelten die betroffenen Kriterien als nicht erfüllt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Lizenz aufgrund geplanter Maßnahmen erteilt werden, wenn die Umsetzung der Maßnahmen mit hinreichender Sicherheit garantiert werden kann.
- Lizenzkriterien
Für die Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga ist ein regelkonformer Softballplatz gemäß den Vorgaben der Platzbaubroschüre erforderlich.
3.1. Sportanlage
Für die Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga Softball ist ein regelkonformer Softballplatz gemäß den Vorgaben der Platzbaubroschüre und der DBV Sicherheitsbestimmungen erforderlich. Hierbei sind die individuellen Gegebenheiten vor Ort einzubeziehen und gegebenenfalls zusätzliche Anforderungen zu stellen.
3.1.1. Spielfeldmaße
Jeder Verein der Bundesliga Softball muss über ein Spielfeld gemäß Regelheft Softball verfügen, das folgende Maße aufweist:
Homeplate – LF / RF | Homeplate – CF | Maximale Unterschreitung | Zusätzliche Zaun- höhe pro 5 Meter Unterschreitung |
67,06 m | 67,06 m | 10m | 1 m |
Das bedeutet für die Entfernung Home Plate bis Left- bzw. Right Field Foul Pole:
- 67 – 62 m => Zaun von mindestens 1 m Höhe
- 62 – 57 m => Zaun von mindestens 2 m Höhe
Für die Entfernung im Centerfield gilt obige Auflistung analog.
3.2. Spielfeldeinrichtungen und Umfeldbedingungen
Weiterhin muss die Softballanlage folgende Kriterien erfüllen:
3.2.1. Infield: Das Infield muss eine ebene und hindernisfreie Fläche zwischen den Foul Lines aufweisen.
3.2.2. Backstop (Ballfangzaun): Vorhandensein eines Backstops, der gemäß Regelheft Softball Punkt 2 mindestens 7,62 m Entfernung zur Home Plate hat.
Die Mindesthöhe des Backstops beträgt 3 m, die Mindestbreite 5 m.
3.2.3. Bases und Pitcher Plate: Vorhandensein von festen Gummibases („Hollywoodbases“) mit einem festen Metallanker. Es betrifft die Homeplate, 1st Base (Doublebase), 2nd Base, 3rd Base und den Pitcher Plate.
3.2.4. Home Run Begrenzung (Outfield Zaun): Eine durchgehende Spielfeldbegrenzung ist im gesamten Outfield (inkl. Outfield Foul Territory) anzubringen, so dass (je nach Feld mit Ausnahme des Dugouteingangsbereichs) ein komplett umzäuntes Spielfeld entsteht. Ist kein permanenter Zaun möglich, so ist bei jedem Spieltag eine mobile Outfield- Begrenzung anzubringen. Diese muss eine Mindesthöhe von 50 cm aufweisen und nach unten hin geschlossen sein, so dass das Durchrollen von Bällen verhindert wird.
3.2.5. Dugouts (Spielerinnenbänke): Die Dugouts für beide Teams müssen ausreichend Sitzplatz für mindestens 13 Personen aufweisen (Richtwert für die Mindestlänge der Sitzbänke ist 6 m). Darüber hinaus müssen die Dugouts von drei Seiten (Rückseite und Seiten) uneinsehbar abgeschlossen sowie überdacht sein.
3.2.6. Umkleiden und Duschen: Umkleiden und Duschen für Spielerinnen und Umpire müssen sich in unmittelbarer Nähe des Spielfeldes befinden.
Ausnahme: In Ausnahmefällen kann vom Verband genehmigt werden, dass die genannten Einrichtungen sich nicht unmittelbar am Sportgelände befinden – dies ist aber nur bis zu einer maximalen Entfernung von 3 km vom Platz möglich. In diesem Fall muss der betreffende Heimverein alle betroffenen Teams vor Saisonbeginn schriftlich darüber informieren und vor Ort für die Wegweisung Sorge tragen. Sind mit der Nutzung solcher Einrichtungen Kosten verbunden (z.B. Nutzungsgebühr oder Eintritt in öffentliches Bad), so muss diese der Heimverein übernehmen.
3.2.7. Sanitäre Einrichtungen (WC): Sanitäre Einrichtungen (WC) am Sportgelände müssen gemäß den gängigen Richtlinien der Kommunen bzw. Ländern vorhanden sein. Jedenfalls müssen sich unmittelbar am Sportgelände öffentliche Toiletten (für Spielerinnen und Zuschauer/innen) in ausreichender Anzahl befinden.
3.2.8. Lautsprecheranlage / Stadionsprecher: eine Beschallungsanlage für den Zuschauerbereich ist bei allen Ligaspielen bereitzustellen und durch einen Stadionsprecher zu betreiben.
3.2.9. Tribünen: Es müssen Sitzplatzgelegenheiten für mind. 50 Personen vorhanden sein. Der Verein ist diesbezüglich für die Einhaltung der baupolizeilichen Vorschriften verantwortlich.
3.2.10. Scoreboard (Anzeigentafel):
Ein Scoreboard muss – für Zuschauer/innen gut sichtbar – vorhanden sein und während des Spieles betrieben werden. Als Mindestanzeigen sind die Angaben „Heim / Gast“, „Inning“ und „Spielstand“ (Score) verbindlich. Die Zeichengröße muss mindestens 20 cm betragen.
- Sonstige Anforderungen an den Verein
4.1. Lizenzgebühr (Ligagebühr):
Damit der DBV den Spielbetrieb angemessen organisieren und seine Aufgaben erfüllen kann, wird von den Lizenznehmern jährlich eine pauschale Lizenzgebühr erhoben, die am 1. März des Jahres fällig wird. Diese beträgt 1.000,- €. Für die Teilnahme an der DM Endrunde und den Relegationsspielen werden zusätzlich Gebühren gemäß Veranstaltungsordnung des DBVs fällig.
4.2. Nachwuchsarbeit:
Die Anzahl der Jahre, die der Verein seit 2003 in der Softball-Bundesliga war, wird herangezogen:
Anzahl der Jahre | Anzahl U19 | Strafe bei Nicht-Erfüllung |
Neuling | 7 | 100€ für jede fehlende Juniorin |
1 Jahr | 9 | 100€ für jede fehlende Juniorin |
2 Jahre | 11 | 100€ für jede fehlende Juniorin |
3-5 Jahre | Ein Team im Ligabetrieb | Einfache Ligagebühr |
6 Jahre + | Ein Team im Ligabetrieb | Lizenzentzug |
4.2.1. Definitionen:
4.2.1.1. Anzahl der Jahre:
Hier werden alle Jahre gezählt, die der Verein seit 2003 vor der jeweiligen Saison in der Softball- Bundesliga gespielt hat. Dies bedeutet, dass Absteiger, die wieder aufsteigen, nicht als Neuling gewertet werden.
4.2.1.2. Anzahl U19:
Solange der Verein in der Pflicht ist, eine gewisse Anzahl an U19 zu melden, werden alle U19-Spielerinnen gezählt, die der Verein gemeldet hat, unabhängig von der Frage, ob die Spielerinnen im Baseball oder Softball gemeldet sind.
4.2.1.3. Teams im Ligabetrieb:
Darunter sind Teams zu verstehen, die im Nachwuchsbereich Softball gemeldet sind und am Spielbetrieb im Landesverband teilnehmen. Sollte im Landesverband kein entsprechender Spielbetrieb angeboten werden, gilt die Teilnahme an der entsprechenden Deutschen Meisterschaft als gleichwertig. Teams im Nachwuchsbereich umfassen alle Altersklassen. Es ist also unerheblich, ob es sich z.B. um Juniorinnen oder Jugend-Mannschaften handelt, zentral ist die Teilnahme am Softballspielbetrieb im Landesverband.
Sobald Teams im Nachwuchsbereich Softball gemeldet sind und am Spielbetrieb im Landesverband teilnehmen, gilt bei Mannschaften, die eine bestimmte Anzahl an Spielerinnen im U19-Bereich nachweisen sollen, dieser Nachweis als erbracht. Eine bestimmte Anzahl muss nicht mehr nachgewiesen werden.
4.3. Trainer/innen/Übungsleiter/innen:
Ein Bundesligaverein muss über mindestens einen/eine (1) Trainer/Trainerin verfügen, der/die sich mindestens im Besitz einer gültigen DOSB-Trainer-C-Lizenz Baseball und/oder Softball befinden und für den Verein tätig ist. Sollten Trainer/innen, die eine solche Lizenz erlangt haben, den Verein verlassen, so gehören diese trotzdem für zwei (2) Jahre (ab Datum der Lizenzausstellung) zum Kontingent des jeweiligen Vereins, dem sie zum Zeitpunkt der Lizenzausstellung angehörten. Sollte der betreffende Trainer/die betreffende Trainerin zum Zeitpunkt der Lizenzausstellung mehreren Vereinen angehört haben, gilt grundsätzlich der Verein, der nachweislich die Kosten der Ausbildung getragen hat.
4.4. Scorer/innen:
Ein Bundesligaverein muss über mindestens ein/e (1) A-Scorer/in verfügen, der/die sich mindestens im Besitz einer gültigen Scorer-Lizenz befinden.
4.5. Schiedsrichter/innen:
Für die Ausbildung von Schiedsrichter/innen wird eine Ausbildungspauschale erhoben. Diese beträgt in der Bundesliga Softball 70,- € und wird mit der Lizenzgebühr (4.1.) fällig.
Gilt ab Offseason 2022/2023: Die Vereine der Bundesliga Softball werden verpflichtet alle 2 Jahre mindestens eine/n B-Schiedsrichter/in im Fastpitch-Softball erfolgreich auszubilden.
Erfüllt ein Verein, dieses Lizenzkriterium nicht, wird eine Geldstrafe in Höhe von 500 € fällig.
Erfüllt ein Verein, dieses Lizenzkriterium ein zweites Mal hintereinander nicht, wird eine erneute Geldstrafe in Höhe von 1.000 € fällig.
Erfüllt ein Verein, dieses Lizenzkriterium ein drittes Mal hintereinander nicht, erfolgt der Lizenzentzug.
Kann der Verein 4 (vier) mindestens B lizenzierte Schiedsrichter/innen nachweisen, so ist er von der Verpflichtung zur weiteren Ausbildung von Schiedsrichter/innen befreit.
4.6. Erklärungen:
Jeder Verein muss vor Erteilung einer Lizenz die Erklärung abgeben, dass er unmittelbar alle Satzungen und Ordnungen des DBV anerkennt und sich diesen direkt unterwirft.
Jeder Verein muss sicherstellen, dass jede Spielerin, die am Spielbetrieb des DBV teilnimmt, der Veröffentlichung sämtlicher Ergebnisse, Statistiken und Bildern in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Spielbetrieb, auch wenn diese personenbezogen sind, zustimmt und vor dem ersten Einsatz einer Spielerin beim DBV eine von der Spielerin unterzeichnete Erklärung vorlegen.
Jeder Verein muss eine Erklärung zur steuerrechtlichen Einordnung des Spielbetriebs seiner Mannschaften (Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) und zur Umsatzsteuerpflicht abgeben.
4.7. Öffentlichkeitsarbeit:
Jeder Verein muss vor Saisonbeginn in OPASO alle Informationen und Bilder einstellen, die für die jeweilige Liga im System eingestellt werden können.
Pressevertreter/innen mit Presseausweis oder Akkreditierung durch die DBV-Geschäftsstelle ist freier Zugang zu den Spielen und soweit vom DBV zugelassen zum Spielfeld zu gewähren.
Jeder Verein der Softball-Bundesliga muss je einen ständigen Ansprechpartner für Presse- und Medienfragen benennen, der für eventuelle Nachfragen durch die DBV-Redaktion bzw. Softball-Deutschland verlässlich am Spieltagwochenende erreichbar ist.
Jeder Verein verpflichtet sich außerdem zur aktuellen Mitarbeit an den elektronischen Informationsmedien des Lizenzgebers in Form von der Übermittlung von Spielergebissen und kurzen Spielinfos. Darunter ist insbesondere die Zulieferung von Spielberichten nach jedem Spieltag im Rahmen der Berichterstattung auf der aktuellen Internetpräsenz des Vereins zu verstehen.
4.8 Ablauf Finalspiele und Siegerehrung
Die ligaleitende Stelle des DBV gibt vor, welcher Ablauf der Finalspiele und der Siegerehrung eingehalten werden muss.
STRAFE: Die Nicht-Einhaltung des vorgegebenen Ablaufs kann mit einer Geldstrafe in Höhe von € 200,– belegt werden.