Aufgrund der Corona-Krise hat der Ausschuss Bildung (AB) Regelungen zum Umgang mit den Lizenzverlängerungskriterien für Trainer, Scorer und Schiedsrichter im DBV sowie der Ausbilder festgelegt. Weil in 2020 notwendige Weiterbildungen wegen der Corona-Beschränkungen teilweise nicht durchgeführt werden können und der Spielbetrieb nur beschränkt stattfindet, sind Abweichungen von den Regelungen der Ausbildungsordnung notwendig. Es soll dieses Jahr auch niemand zu Einsätzen oder Fortbildungen gezwungen werden, der dies aus gesundheitlichen Gründen ablehnt.

Die folgenden Regelungen wurden beschlossen:

Trainer

  • Alle Trainerlizenzen, die zum 31.12.2020 ablaufen, werden bei entsprechendem Antrag durch den betroffenen Trainer bei der DBV Geschäftsstelle um 1 Jahr verlängert. Dieses Vorgehen entspricht den Vorgaben des DOSB.
  • Alle Ausbilderlizenzen, unabhängig vom Ablaufdatum, werden um 1 Jahr verlängert. Hierfür ist kein Antrag notwendig.

Scorer & Schiedsrichter

  • Alle Scorer-A- und Schiedsrichter-A-Lizenzen werden um ein Jahr verlängert, so dass alle Lizenzen drei Jahre gültig sind.
  • Alle absolvierten Spiele und Fortbildungen aus dem Jahr 2020 werden bei der nächsten Lizenzverlängerung berücksichtigt.
  • Lizenzen mit dem Gültigkeitszeitraum 2019/2020 werden um 1 Jahr bis 31.12.2021 verlängert und die Verlängerungskriterien werden über die Jahre 2019-2021 bewertet.
  • Lizenzen mit dem Gültigkeitszeitraum 2020/2021 werden um 1 Jahr bis 31.12.2022 verlängert und die Verlängerungskriterien werden über die Jahre 2020-2022 bewertet.
  • Die Verlängerung erfolgt automatisch im BSM. Es ist kein Antrag notwendig.
  • Ausbilderlizenzen im Scorer- und Schiedsrichterbereich werden, unabhängig vom Ablaufdatum, um 1 Jahr verlängert. Auch hierfür ist kein Antrag nötig.

Der Ausschuss Bildung unterstützt mit diesen Sonderregelungen den Lizenzerhalt aller Scorer, Schiedsrichter, Trainer und Ausbilder in diesen schwierigen Zeiten. Er empfiehlt den Landesverbänden gleichlautende Regelungen für die Scorer- und Schiedsrichter-Lizenzen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erlassen.